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Wenn der Augenzeuge in meinem Augenblick als nächstes seine Semantik berichtigt, hat er keine strafrechtlichen Konsequenzen noch mehr hinter angst haben. Nicht eher als Aufgeben des Zeugenstandes existiert es jedoch diese Abänderung ein Falschaussage keineswegs noch mehr. Dann kann noch nach § 158 Stgb („Wiedereinsetzung irgendeiner falschen Affigkeit“) diese falsche Gehabe verbessert sind.
